Psychologische Sachverständigengutachten
Familienrechtspsychologische Begutachtungen zu allen Fragestellungen:
Als M.Sc. Rechtspsychologin mit dem Schwerpunkt "Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren" sowie meiner mehrjährigen Berufserfahrung als psychologische Sachverständige zeichnen sich meine Gutachten aus durch:

Transparenz
Die Gutachten beantworten die gerichtlichen Fragestellungen nachvollziehbar und trotzdem wissenschaftlich fundiert. Hierbei werden der Begutachtungsprozess und die Nutzung der wissenschaftlichen Methoden ausführlich dargestellt und für die jeweilige Fallkonstellation angepasst.

Zeiteffizienz
Wir orientieren uns am Beschleunigungsgebot.
Unser strukturierter Begutachtungsablauf gewährleistet eine effiziente Bearbeitung.
Bei einem reibungslosen Begutachtungsprozess beträgt die Bearbeitungszeit daher etwa drei bis vier Monate.

Qualitätssicherung
Die Anbindung der Praxis an den BDP ermöglicht fachspezifische Supervisionen, Fachteams und Fortbildungen, die die Qualität der Gutachten auf einem wissenschaftlich hohen Niveau halten.

Methodik
Die Gutachten erfüllen stets die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten.
Unser Vorgehen ist stets multimodal und auf den individuellen Fall zielgerichtet ausgelegt.
Laufzeiten
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Begutachtung beträgt in der Regel drei Monate nach Eingang der Gerichtsakte. Diese Angabe kann je nach Kooperationsbereitschaft der Verfahrensbeteiligten abweichen. Bei möglichen Abweichungen erfolgt unaufgefordert eine Sachstandsmitteilung an das Gericht.
Bei akuten Angelegenheiten, die eine dringende Bearbeitung erfordern, kann eine Begutachtung auch schneller durchgeführt werden.
Aktuell
Aufgrund einer mittleren Auslastung beträgt die derzeitige Bearbeitungszeit etwa fünf Monate.
Methodenkritische Stellungnahmen
Bestehen Zweifel an der methodischen Qualität eines psychologischen Sachverständigengutachtens, kann eine methodenkritische “Psychologische Stellungnahme” zu einem Gutachten erstellt werden.

Eine Gutachtenexpertise äußert sich zu der Frage, ob anerkannte methodische Anforderungen und Standards im Rahmen der Begutachtung eingehalten wurden.
Im Zentrum stehen dabei Fragen nach der methodischen Qualität, mit welcher etwa die Erlebnisfundiertheit einer Aussage oder die Bindungen und Beziehungen eines Kindes überprüft wurden, nicht jedoch Fragen nach der Erlebnisfundiertheit der Aussage oder die Bindungsqualität bzw. Beziehungsintensität selbst.
